Gutachten
Bearbeitung und Zeitrahmen
- umgehende Aufnahme der Begutachtung
- Mitteilung des voraussichtlichen Abgabetermins unter Vorlage eines Zeit- und Kostenplans erfolgt mit Annahme des Gutachtenauftrages
- Erstellung des Gutachtens in fallbezogen angemessener Frist, im Regelfall drei
bis vier Monate
- die Begutachtung erfolgt lösungsorientiert
- bei erfolgreicher Befriedungsbemühung zwischen den Parteien erfolgt nach Rücksprache mit dem Gericht die Beendigung der Begutachtung
mit einem Abschlussbericht.
Begutachtungsablauf
- Aktenstudium und Untersuchungsplanung
- Einzelbegutachtungstermine mit den Elternteilen bzw. den beteiligten
Erwachsenen (z. B. Großeltern, Pflegeeltern etc.)
- Einzelbegutachtungstermine mit dem Kind/den Kindern
- Beobachtung der Kontakte des Kindes/der Kinder zu den Elternteilen und/oder zu anderen Bezugspersonen (Interaktionsbeobachtung)
- Psychologische Testung der Beteiligten, sofern erforderlich
- Einbeziehung von weiteren Beteiligten (z. B. neue Lebensgefährten
der Kindeseltern)
- Befragung von beteiligten Fachkräften (z. B. Mitarbeiter des Jugendamtes, Erzieher, Lehrer, Verfahrensbeistand etc.)